Die CH-ISOM stellt den aktuellen Stand gut dar (Seite 4):
https://www.swiss-orienteering.ch/files/kommission...
(in blau die CH-spezifischen Ergänzungen zur reinen Übersetzung)
- In der ISOM wird lediglich die physiche Passierbarkeit beschrieben.
- In der Schweiz verbietet die WO das passieren von unpassierbar dargestellten Objekten.
- für internationale Anlässe (WRE und höher) gelten die IOF-Competition Rules. Gemäss diesen ist das passieren von unpassierbareren Objekten nicht verboten. Dies müsste in den Weisungen explizit geregelt werden. Ein Zaun kann aber auch z.B. mit einer pinken Linie explizit als "verboten zu passiern" markiert werden.
- Dein Lauf für wird unter französischem "Recht" durchgeführt für diese gilt die französische "WO". Was diese sagt, weiss ich nicht.
Aber Achtung: die Sprint Norm ISSOM (respektive neu heisst sie ISSprOM) verweist auf die Competition Ruels in der die Objekte explizit aufgeführt sind die nicht passiert werden dürfen (unpassierbare Zäune, Felsen, etc..).